Der eine nennt es Kunst, der andere ärgert sich über die Schmierereien. Grundsätzlich stellt aber jede, durch den Eigentümer nicht autorisierte Veränderung einer Fläche eine Sachbeschädigung und somit eine Straftat dar. Die SSC GmbH kann dies leider nicht verhindern, aber durch geeignete Oberflächenbehandlungen den Aufwand der Entfernung verringern. In Abhängigkeit von der Materialoberfläche und den verwendeten Farben wird entschieden, welche Methodik der Entfernung zum Einsatz kommt. Nach dem Substitutionsgebot kommen immer nur diejenigen Mittel zum Einsatz, welche bei Erreichen des gewollten Wirkungsgrades die geringste Gefahr für den Menschen, die Umwelt und für Sachgüter darstellt.