Desinfektion & Dekontamination
Grundsätzlich sind in Räumen welche Leichenfundorte sind, in Messiewohnungen, in verwahrlosten Wohnräumen und in Räumen, in welchen Tiere gehortet wurden, Desinfektionsmaßnahmen dringend durchzuführen. Räume, Kellergeschosse, Dachböden mit Schimmelpilzbefall, Taubenkotkontamination oder Fäkalschäden bergen ebenfalls ein hohes Infektionsrisiko. Desinfektionsmaßnahmen sind hier ebenfalls unerlässlich.
Welches Verfahren und welche Desinfektionsmittel zum Einsatz kommen, ergibt sich aus dem jeweiligen Schadensbild bzw. dem Grad der Kontamination.
Die von der SSC GmbH zum Einsatz gebrachten Desinfektionsmittel sind RKI und/oder DGHM gelistet. Nach dem Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) kommen immer nur diejenigen Desinfektionsmittel zum Einsatz, welche bei Erreichen des gewollten Wirkungsgrades die geringste Gefahr für den Menschen, die Umwelt und für Sachgüter darstellt.
Favorisiert werden Wasserstoffperoxid basierende Desinfektionsmittel, da diese bei aller höchster Wirksamkeit die geringste Belastung darstellen und zum Schluss in Wasser und Sauerstoff zerfallen.
Wirksamkeit (Wirkungsbereich ABCD, sporizide Wirksamkeit):
A: Bakterien, Pilze, Hefen,
B: behüllte Viren, unbehüllte Viren inkl. Noroviren, Coronaviren (Covid 19),
C: Sporen (Milzbrand)
D: Sporen (Clostridium difficile, Geobacillus stearothermophilus)
Die angewendeten Verfahren reichen über die Scheuer-Wischdesinfektion, Raum-Kaltvernebelung und die Ozonisierung bis hin zum Sprühverfahren (wenn die Möglichkeiten der anderen Verfahren ausgeschöpft sein sollten).