In Abhängigkeit davon, ob es sich um eine komplette Beräumung der Wohneinheit handelt oder der Nutzer der Wohneinheit in diese zurückkehrt, gestaltet sich auch der Aufwand der Hygienereinigung und die anschließenden Desinfektionsmaßnahmen.
In jedem Fall stellt die Herstellung eines hygienisch einwandfreien Umfeldes regelmäßig eine Herausforderung für die ausführenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SSC GmbH dar, da zum Schutz vor möglichen Infektionen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SSC GmbH geeignete Schutzanzüge, Handschuhe, Atemschutzmasken und ggf. Schutzbrillen bei der Leistungsausführung tragen müssen.
Zur Wahrung der Diskretion werden unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die zu reinigende Einheit nur in normaler Arbeitskleidung verlassen.