KMF, PCB, PAK, Asbest Sanierung

Von der Begutachtung, der labortechnischen Untersuchung, der sach- und fachgerechten Sanierung bis hin zur fachgerechten Entsorgung und Freimessung, erhalten Sie Leistungen zur KMF (künstliche Mineralfaser), PCB, PAK und/oder Asbestsanierung aus einer Hand oder einzelne Leistungen daraus.

KMF (künstliche Mineralfasern), die bei der Sanierung oder beim kontrollierten Rückbau / Abbruch älterer Gebäude anfallen, sind in aller Regel als krebserzeugend eingestuft. Sie müssen als gefährlicher Abfall in reißfesten und staubdichten Säcken verpackt und auf Deponien ab der Klasse I beseitigt werden. Seit 1996 wurden im Handel auch Mineralwollen mit guter Biolöslichkeit angeboten, die nicht krebserzeugend wirken. Krebserzeugende Mineralfasern dürfen seit dem 01.06.2000 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Andere Begriffe / Synonyme: Mineralfaserabfälle, Mineralwolle aus Stein (z. B. Basaltwolle), Glas oder Schlacken aus der Verhüttung, anorganische Synthesefasern, textile Glasfasern, Hochtemperaturwolle
Quelle: Abfallratgeber Bayern > KMF

PCB (polychlorierte Biphenyle) wurde in der Vergangenheit in Dehnungsfugen, Spachtel- und Vergussmassen und in Lacken und Farben eingesetzt und sind Gifte, die auch nach 30 Jahren immer noch eine Gefahr darstellen.

PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) finden sich als pechhaltiger Bitumen in Bodenbelägen, Klebern, Dehnungsfugen, Dichtungs- und Dachbahnen, wurde als Bautenschutz und als Spachtelmasse verwendet, befindet sich in Teer und Teerpappen beim Dachbau, in Sportplatzbelägen und wurde in Fußbodenplatten, Klebern und Holzschutzmitteln verwendet.
PAK-haltige Kleber oder Anstriche wurden oft verdünnt, was zu einer Eindringtiefe von teilweise mehr als 10 cm in behandelten Böden und Wänden geführt hat und Bauschutt in diesen Bereichen kontaminieren kann.

Asbest ist die Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende, faserartige silikatische Minerale. In den vergangenen Jahrzehnten wurde Asbest vor allem bei der Herstellung von Baustoffen eingesetzt. Besonders in den 1960er und 1970er Jahren sind in beiden Teilen Deutschlands eine Vielzahl von Gebäuden unter Verwendung von asbesthaltigen Baustoffen – überwiegend Asbestzement – erbaut worden. Seit 31. Oktober 1993 sind in Deutschland die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten verboten.

Asbest ist ein eindeutig krebserregender Stoff. Charakteristisch für Asbest ist seine Eigenschaft, sich in feine Fasern zu zerteilen, die sich der Länge nach weiter aufspalten und dadurch leicht eingeatmet werden können. Die eingeatmeten Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe reizen.
Quelle: www.umweltbundesamt.de